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AGB

zwischen dem Gast und der Bergbahnen Disentis AG (Catrina Experience) 

 

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1. Geltungsbereich 

 

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen im CATRINA EXPERIENCE zur Beherbergung. Betrieben wird das Resort von der Bergbahnen Disentis AG. Der Begriff “Hotelaufnahmevertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Ferienresort-, Ferienwohnungsvertrag. 

 

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bergbahnen Disentis AG in schriftlicher Form, wobei das Recht des Kunden auf ausserordentliche Kündigung bei Verweigerung der Zustimmung der Bergbahnen Disentis AG ausser Kraft gesetzt wird. 

 

 

2. Vertragsabschluss und Vertragspartner 

 

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Gastes durch die Bergbahnen Disentis AG zustande. Macht die Bergbahnen Disentis AG dem Kunden/Gast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots durch den Kunden/Gast zustande. Im Fall der Buchung über das Internet kommt der Vertrag durch das Anklicken des Buttons “Jetzt kostenpflichtig reservieren” zustande. Dem Kunden/Gast wird die Buchung in diesem Falle automatisiert per E-Mail bestätigt. 

 

2.2. Vertragspartner sind die Bergbahnen Disentis AG und der Kunde/Gast. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Bergbahnen Disentis AG gegenüber zusammen mit dem Dritten als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der Bergbahnen Disentis AG eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

 

 

3. Leistungen, Preise und Zahlungen 

 

3.1. Die Bergbahnen Disentis AG ist verpflichtet, die vom Kunden/Gast gebuchten Ferienwohnungen (ab Check-In Zeit) bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

 

3.2. Der Kunde/Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen, dies unabhängig davon, ob er alle Leistungen beansprucht. Dies gilt auch für vom Kunden/dem Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Bergbahnen Disentis AG an Dritte. 

 

3.3. Die Bergbahnen Disentis AG kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des Resorts oder der Aufenthaltsdauer des Kunden/Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Ferienresorts erhöht. 

 

3.4. Rechnungen der Bergbahnen Disentis AG ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 30 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Bergbahnen Disentis AG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und die unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann die Bergbahnen Disentis AG neben dem gesetzlichen Verzugszins von 5 % eine Gebühr von CHF 20.00 pro Mahnschreiben verlangen. Der Bergbahnen Disentis AG bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. 

 

3.5. Die Bergbahnen Disentis AG ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach die Vorauszahlung der gebuchten Leistung(en) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind abhängig vom Zeitpunkt der Buchung bzw. der Anzahl Tage vor Anreise und werden bei der Buchung kommuniziert. 

 

3.6. Der Rechnungsbetrag kann ganz oder teilweise mit Maestro, Postcard, div. Kreditkarten, Zahlungsanweisung oder Reka-Geld bezahlt werden. Reka-Checks sind in einem eingeschriebenen Umschlag (max. CHF 2‘000 pro Umschlag) an unsere Adresse zu senden. Der Empfang der Reka-Checks wird per E-Mail bestätigt. Zahlungen mit Reka-Card erfolgen direkt via RekaNet. Ihre Kreditkarten-Daten stellen Sie bitte nicht elektronisch zu – für die Abbuchung kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. 

Zahlungen per E-Banking:

Graubündner Kantonalbank, 7001 Chur

IBAN: CH54 0077 4000 0348 8563 2

BIC: GRKBCH2270A

Konto lautend auf: Bergbahnen Disentis / Via Acletta 2 / 7180 Disentis/Mustér

 

 

4. Annullierungen und Änderungen 

 

4.1. Ein Rücktritt des Kunden/Gastes vom Vertrag mit der Bergbahnen Disentis AG ist möglich, wenn ausdrücklich ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Bergbahnen Disentis AG der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung erfolgen in Textform. 

 

4.2. Sofern zwischen der Bergbahnen Disentis AG und dem Kunden/Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde/Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Bergbahnen Disentis AG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden/Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Bergbahnen Disentis AG in Textform ausübt. 

 

4.3. Annullationen und Änderungen sind schriftlich (E-Mail, per Post, per Fax) vorzunehmen. Das Eingangsdatum bei der Bergbahnen Disentis AG ist massgebend (nicht der Poststempel). Bei Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. 

Bei Stornierung, Änderung (ausgenommen Mutation der Personenanzahl) einer bestehenden Buchung - welche gleichbedeutend einer Annullation ist - oder einer Umbuchung berechnet die Bergbahnen Disentis AG folgende Annullationsgebühren auf den Mietpreis: 

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor der Anreise werden keine Stornogebühren verrechnet.

Bei einer Stornierung bis 15 Tage vor der Anreise erlauben wir uns, 30 % des Arrangementpreises zu verrechnen.

Bei einer Stornierung bis 14 - 7 Tage vor der Anreise erlauben wir uns, 50 % des Arrangementpreises zu verrechnen.

Ab 7 Tagen vor Reiseantritt oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Arrangementpreises verrechnet.

Die Bergbahnen Disentis AG offeriert die kostenfreie Stornierung einer Buchung in den ersten 48 Stunden nach der Buchung, sofern die Buchung telefonisch, per E-Mail oder direkt auf www.catrina-experience.com erfolgte. 

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4.4. Damit Sie bei einer Annullierung, bei Pannen oder ärztlicher verordneter Rückführung infolge eines schwerwiegenden Ereignisses wie z.B. Krankheit, Todesfall und Unfall vor finanziellen Verlusten geschützt sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung 

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4.5.  Für Reservierungen für ein beliebiges Ankunftsdatum in der Zukunft, ist Folgendes, bei einer erneuten Pandemie-Welle und Regulierungen (bspw. Lockdown) durch den Bund zulässig:  Kostenlose Änderungen bis zu 24 Stunden vor dem Ankunftsdatum. Sämtliche Änderungen unterliegen der entsprechenden Verfügbarkeit und/oder eventuellen Tarifunterschieden. Kostenlose Stornierungen bis zu 24 Stunden vor dem Ankunftsdatum. Dies betrifft auch Reservierungen, die als nicht stornierbar gelten. Sollte eine Anzahlung geleistet worden sein, wird der Betrag auf der verwendeten Kreditkarte gutgeschrieben, in Form von Gutscheinen oder Guthaben ausgezahlt oder als Rückerstattung auf ein ausgewiesenes Konto transferiert.

 

 

5. Rücktritt durch die Bergbahnen Disentis AG 

 

5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden/Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Bergbahnen Disentis AG in diesem Zeitraum ihrerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. 

 

5.2. Wird eine vereinbarte oder gemäss 3. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom CATRINA EXPERIENCE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Bergbahnen Disentis AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

 

5.3. Ferner ist das CATRINA EXPERIENCE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, insbesondere falls ... 

-  höhere Gewalt oder andere von der Bergbahnen Disentis AG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; 

-  Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit, des Aufenthaltszwecks, Hund/Haustier als Begleitung ohne Anmeldung bei der Buchung, Teilnehmerzahl) gebucht werden; 

-  das CATRINA EXPERIENCE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Resortleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des CATRINA EXPERIENCE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des CATRINA EXPERIENCE zuzurechnen ist; 

-  ein Verstoss gegen 1. Ziffer 2 vorliegt. 

 

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des CATRINA EXPERIENCE entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

 

 

6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und -rückgabe 

 

6.1. Der Kunde/Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Vorbehalten bleibt zu jedem Zeitpunkt die Änderung der Zuteilung der Ferienwohnungen aus ökologisch- nachhaltiger Hinsicht (wenn z.B. ein ganzes Gebäude geheizt werden muss, obwohl nur eine Wohnung beansprucht wird). 

 

6.2. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden/Gast frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde/Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, ausser wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. 

 

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt der Bergbahnen Disentis AG zur Verfügung zu stellen. Danach ist CATRINA EXPERIENCE berechtigt, im Falle einer verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung einen Verspätungsaufschlag in Rechnung zu stellen. Die Ferienwohnungen sind laut unserer Hausordnung zu verlassen. Bei nicht Einhalten der Hausordnung werden zusätzliche Reinigungskosten verrechnet.

 

 

7. Haftung der Bergbahnen Disentis AG 

 

7.1. Die Bergbahnen Disentis AG haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung des CATRINA EXPERIENCE für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. 

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des CATRINA EXPERIENCE auftreten, wird die Bergbahnen Disentis AG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden/Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde/Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Bergbahnen Disentis AG unverzüglich mitzuteilen. 

 

7.2. Soweit dem Kunden/Gast ein Stellplatz auf einem CATRINA EXPERIENCE - Parkplatz - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem CATRINA EXPERIENCE - Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das CATRINA EXPERIENCE nur entsprechend 7. Ziffer 1. 

 

7.3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden/Gäste werden mit grösster Sorgfalt behandelt. Die Bergbahnen Disentis AG übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Resort an der Rezeption) sowie - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. 

 

7.4. Für Garderobe sowie für Ski, Mountainbikes und andere im Skiraum vom Gast zur Aufbewahrung abgestellte Gegenstände übernimmt die Bergbahnen Disentis AG keine Haftung. 

 

 

8. Einreisebestimmungen 

Jeder Kunde/Gast ist für die Einhaltung der Einreisevorschriften selber verantwortlich. Bitte beachten Sie vor dem Abschliessen Ihrer Buchung diese Einreiseinformationen: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/einreise-und-aufenthaltinderschweiz/informationen-zueinreiseundaufenthalt.html 

 

 

9. Schlussbestimmungen 

 

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bergbahnen Disentis AG-Aufnahmevertrag müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden/Gastsind unwirksam. 

 

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Bergbahnen Disentis AG. Für Privatkunden richtet sich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren Gesetz. Für Geschäftskunden ist der Gerichtsstand am Sitz der Bergbahnen Disentis AG. 

 

9.3. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. 

 

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bergbahnen Disentis AG-Aufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

 

Disentis/Mustér, 1.08.2019 

 

 

 

Bergbahnen Disentis AG, Via Acletta 2, 7180 Disentis/Mustér

Tel. +41 81 920 30 20

info@catrina.swiss

booking@catrina.swiss

 

www.catrina-experience.ch 

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